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Fondsanleger | Vorabpauschale im Rahmen der Investmentsteuerreform

Dokument: Frankfurt am Main, 27.11.2018 19:46 Uhr (Finanzredaktion)

Bald werden Anleger, die in Fonds investiert haben, eine Vorabpauschlae für die Wertentwicklung ihres Investments bezahlen.

Viele Fondsanleger werden am 2. Januar 2019 auf ihrem Giro- oder Verrechnungskonto eine Abbuchung wegen „Fondsbesteuerung“ feststellen. Erstmals wird damit die sogenannte Vorabpauschale auf die Wertentwicklung thesaurierender oder teilweise ausschüttender Fonds für 2018 angewendet. Sie ist Teil der Investmentsteuerreform.

Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass der Anleger einen Mindestbetrag versteuern muss. Die Vorabpauschale berücksichtigt nicht die tatsächlich erwirtschafteten laufenden Erträge, sondern errechnet sich anhand einer gesetzlich festgelegten Formel. Bei einer Depotführung im Inland zieht die Bank die fällige Steuer direkt ein, wenn kein ausreichender Freistellungsauftrag bzw. keine NV-Bescheinigung vorliegt.

Weitere Antworten auf Fragen der Anleger gibt es hier.

(Quelle: BVI Deutscher Fondsverband)

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