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EU schafft Regeln für autonomes Fahren und Fahrerassistenzsysteme

Dokument: Berlin/Brüssel, 06.07.2022 20:32 Uhr (EU Redaktionsteam)

Die EU-Kommission hat heute, am 06. Juli 2022 den Rechtsrahmen für die Genehmigung automatisiertes und vollständig autonomes Fahren in der EU geschaffen.

Die Vorschriften gelten zunächst für neue Fahrzeugtypen, ab dem 7. Juli 2024 dann für alle Neufahrzeuge. Einige der neuen Maßnahmen werden bis 2029 auf verschiedene Arten von Straßenfahrzeugen ausgeweitet.

Laut Mitteilung der EU-Kommission zielt die heute in Kraft getretene Verordnung darauf ab, Fahrzeuginsassen, Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen. Prognosen würden zeigen, dass bis zum Jahr 2038 mehr als 25.000 Menschenleben gerettet und mindestens 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden können.

Grafik der EU Komision autonomes Fahren

Aspekte für autonomes Fahren und Fahrerassistenzsysteme sind …

Auf der Grundlage der Verordnung über die allgemeine Sicherheit plant die Kommission, in diesem Sommer technische Vorschriften für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge zu erlassen, wobei der Schwerpunkt auf automatisierten Fahrzeugen, die den Fahrer auf Autobahnen ersetzen (Automatisierungsstufe 3) und vollständig fahrerlosen Fahrzeugen wie städtischen Pendelbussen oder Robotertaxis (Automatisierungsstufe 4) liegen wird.

(Quelle: EU-Kommission Berlin-Brüssel)
(Grafiken: EU-Kommission)

 
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