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Europäisches Parlament beschließt EU-Telekom-Reformpaket für Verbraucher

Düsseldorf, 24.11.2009 15:08 Uhr (redaktion)

500 Millionen EU-Bürger werden durch mehr Wettbewerb auf ein größeres Angebot auf Europas Telekommunikationsmärkten zurückgreifen können, europaweit besser mit schnellen Breitband-Internetanschlüssen versorgt sein und ihre Rechte auf Privatsphäre gegenüber den Telekommunikationsunternehmen stärker verankert wissen.

Auch werden Europas Verbraucher über eine erhebliche Zahl neuer Rechte verfügen. So haben sie Anspruch auf Wechsel ihres Festnetz- oder Mobilfunkanbieters innerhalb eines Arbeitstages unter Beibehaltung ihrer bisherigen Rufnummer, auf eine bessere Information über die von ihnen abonnierten Dienste, und auf Benachrichtigung durch ihren Telekomanbieter bei Datenschutzverletzungen. Zudem müssen die Anbieter den Verbrauchern die Möglichkeit geben, einen Vertrag über maximal 12 Monate zu schließen. Ferner werden d ie nationalen Regulierungsbehörden aufgrund des neuen EU-Rechts befugt sein, eine Mindestqualität für Netzübertragungsdienste vorzuschreiben, um die „Netzneutralität“ zugunsten des europäischen Bürgers zu fördern.

Darüber hinaus werden mit der Telekom-Reform die Grundrechte der europäischen Verbraucher hinsichtlich des Internetzugangs bekräftigt und gestärkt. Mit Blick auf die Grundrechte der EU-Bürger, darunter ihr Rechts auf Privatsphäre, stellt eine neue Schutzklausel zur Internetfreiheit, die aufgrund der nachdrücklichen Forderung des Europäischen Parlaments in das Paket aufgenommen wurde, klar, dass nationale Behörden den Internetzugang nicht aus politischen Erwägungen einschränken dürfen, ohne dass vorher ein faires und unparteiisches Verfahren und eine wirkliche und zeitnahe gerichtliche Überprüfung stattgefunden hat.

Das Europäische Parlament billigte heute die Reform, nachdem am 5. November Verhandlungsführer von Parlament, Rat und Kommission eine politische Einigung erzielt hatten. Damit steht dem Inkrafttreten der EU-Telekom-Reform im Dezember dieses Jahres nichts mehr im Wege. Die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit, die neuen EU-Telekommunikationsvorschriften in ihr nationales Telekom-Recht umzusetzen.

EU-Kommissarin Viviane Reding, zuständig für Telekommunikation, erklärte: "Gute Nachrichten für die europäischen Verbraucher: Die neuen Vorschriften werden es den nationalen Regulierern ermöglichen, anhaltende Wettbewerbsengpässe auf den Telekom-Märkten anzugehen und damit das Angebot für die Verbraucher zu verbessern. Ich freue mich auch darüber, dass das Europäische Parlament die Kommission darin unterstützt hat, den Binnenmarkt im Bereich der Telekommunikation noch weiter zu integrieren."

12 wichtigsten Reformpunkte des neuen EU-Telekom-Pakets
Das EU-Telekom-Reformpaket besteht aus 5 verschiedenen EU-Richtlinien (Rahmen-, Zugangs-, Genehmigungs-, Universaldienst- und e Datenschutzrichtlinie) und einer neuen Verordnung zur Einsetzung des neuen Gremiums der europäischen Telekom-Regulierer GEREK. Begleitend dazu wurde eine Richtlinie zur Änderung der GSM-Richtlinie von 1987 erlassen, um Funkfrequenzen für 3G-Dienste und andere Mobilfunkdienste freizumachen .

Die Reformpunkte können stehen hier als pdf-Datei-Download zur Verfügung (externer Link).

(Quelle: EU-Kommission; Brüssel)
(Foto: P.Kirchhoff;PIXELIO)

 

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