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Praxis der Banken beim Girokonto für jedermann nicht verbessert

Berlin, 20.01.2009 11:31 Uhr (redaktion)

Die im Zentralen Kreditausschuss bestehende Empfehlung jedem Bürger ein Konto zur Verfügung zu stellen, wird laut einem Bericht der Bundesregierung nur schleppend umgesetzt.

In der öffentlichen Diskussion Mitte der neunziger Jahre wurde auf die Notsituation von Menschen hingewiesen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten und deshalb nur unter erschwerten Bedingungen Zugang zu Bankdienstleistungen erhalten. Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Spitzenverbände haben deshalb im Jahre 1995 eine Empfehlung ausgesprochen, wonach alle Kreditinstitute, die Girokonten für alle Bevölkerungsgruppen führen, für jeden Verbraucher in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auch ein sog. „Girokonto für jedermann“ bereit halten.

Die Bereitschaft zur Kontoführung ist unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte, z. B. Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe gegeben. Auch Eintragungen bei der Schufa, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden hindeuten, sind allein kein Grund, die Führung eines Girokontos zu verweigern. Die Empfehlung greift nur dann nicht, wenn der Kunde bereits über ein Girokonto verfügt oder die Kontoführung für das Kreditinstitut unzumutbar ist.

Soweit die Veröffentlichungen des ZKA. Die Bundesregierung veröffentlicht in ihrem Bericht:
Die Situation bei der bankpraktischen Handhabung des Girokontos für jedermann hat sich nicht verbessert. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem aktuellen Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann.

Zwar stieg die Anzahl der geführten Girokonten für jedermann zum Stichtag 31. Dezember 2007 im Vergleich zum Vorjahr um fast 150.000 auf 2.147.169. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) geht jedoch aufgrund dieser Vergleichszahlen nicht davon aus, dass es zu einer tatsächlichen Zunahme solcher Konten im Segment der bisher kontolosen Bürger gekommen ist.

Um allen Bürgern eine Teilhabe am Zahlungsverkehr über ein eigenes Girokonto zu ermöglichen, schlägt die Bundesregierung deshalb unter anderem vor, die bisher unverbindliche Empfehlung zum Girokonto für jedermann zu einer rechtlich verbindlichen Selbstverpflichtung der Kreditinstitute gegenüber ihren Kunden weiterzuentwickeln.

(Quelle: Bundesregierung; ZKA)
(Foto: Copyright geralt;PIXELIO)

 

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