Finanzen Markt & Meinungen Startseite

 

Wichtige Neuregelungen in 2009 bei Finanzen, Wirtschaft und Sozialem

Berlin, 04.01.2009 18:43 Uhr (FS)

Die Bundesregierung hat im abgelaufenen Jahr 2008 einige Neuerungen auf den Weg gebracht, die in 2009 ihre Wirkung zeigen werden. Insbesondere das Jahressteuergesetz beinhaltet einige Änderungen.

Jahressteuergesetz 2009
Ab 2010 können berufstätige Ehepaare eine neue Steuerklasse "IV-Faktor /IV-Faktor" wählen. Dabei wird der steuerliche Ausgleichsanspruch der Ehegatten – der sogenannte Splittingvorteil – auf beide Partner verteilt. Bei der Steuerklassenkombination III / V hat der Ehepartner mit Steuerklasse V (überwiegend die Ehefrau) eine verhältnismäßig hohe Steuerbelastung.

Die Kinderzulage bei der Eigenheimförderung wird weiter bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Die Absenkung der Kindergeld-Altersgrenze auf das 25. Lebensjahr bleibt dabei unberücksichtigt.

Um Arbeitgeber zu ermuntern, künftig noch mehr betriebsinterne Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter durchzuführen, werden diese von der Besteuerung befreit, sofern sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.

Bisher werden Steuerstraftaten nach fünf Jahren nicht mehr verfolgt, das heißt sie verjähren. Bei besonders schweren Steuerstraftaten soll diese Verjährungsfrist künftig zehn Jahre betragen.

Versicherungsschutz für alle Bürger
Für gesetzlich Krankenversicherte gilt ab dem neuen Jahr ein einheitlicher Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich eines Zusatzbeitrags von 0,9 Prozent. Wer keiner gesetzlichen Krankenkasse angehört, muss Mitglied einer privaten Krankenkasse werden. Mit der Versicherungspflicht entsteht zugleich auch ein Versicherungsschutz für alle Menschen in der Pflegeversicherung. In der privaten Krankenversicherung werden ein Basistarif sowie die teilweise Übertragbarkeit von Altersrückstellungen eingeführt, womit ein Wechsel des Versicherungsunternehmens auch für Privatversicherte ab jetzt erheblich leichter wird.

Erbschaftsteuer
Wird Wohneigentum unter Ehepartnern oder eingetragene Lebenspartnerschaften vererbt, ist unabhängig vom Wert der Immobilie keine Erbschaftsteuer zu zahlen. Kinder zahlen dann keine Erbschaftsteuer, wenn die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht überschreitet. Dies gilt auch für Enkel, wenn deren Eltern bereits verstorben sind. Die Erben dürfen die Immobilie allerdings in den ersten zehn Jahren nach der Erbschaft nicht verkaufen, vermieten oder verpachten. Ansonsten ist die Immobilie grundsätzlich erbschaftsteuerpflichtig abzüglich der Freibeträge. Für Geld- und Sachvermögen erhalten Ehegatten künftig einen Freibetrag von 500.000 Euro und Kinder von 400.000 Euro.

Abgeltungsteuer
Wer bisher keine Steuern auf Zinserträge zahlen musste, zahlt auch keine Abgeltungssteuer. Denn die Abgeltungssteuer fällt erst an, wenn der Sparerpauschalbetrag von 801 Euro (1602 Euro für Verheiratete) überschritten wird. Das Ziel ist, Einkünfte aus Arbeit und Kapital gleichmäßig zu besteuern. Ab 1. Januar 2009 gilt für Kapitalerträge die Abgeltungssteuer mit einem einheitlichem Satz von 25 Prozent – zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und acht oder neun Prozent Kirchensteuer.

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2009 von 3,3 auf 2,8 Prozent gesenkt.

Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld kann künftig 18 Monate lang bezogen werden. Die Regelung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits Kurzarbeitergeld erhalten oder deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht.

Qualifizierungsangebote für Bezieher von Kurzarbeitergeld
Qualifizierungsangebote für Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld können künftig aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden. Das von der Bundesregierung beschlossene Maßnahmenpaket "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärke" sieht vor, die Zeit des Bezuges von Kurzarbeitergeld für die Weiterqualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu nutzen. Das neue ESF-geförderte Programm weitet die Fördermöglichkeiten auf Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld aus. Die Unterstützung besteht in der Zahlung von Zuschüssen zu den Weiterbildungskosten in den Betrieben.

Steuerliche Erleichterungen
Befristet auf zwei Jahre wird zum 1. Januar 2009 eine so genannte degressive Abschreibung von 25 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter wieder eingeführt. Unternehmen sollen damit in den ersten zwei Jahren einen größeren Teil der Kosten für neu angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter von der Steuer absetzen können, zum Beispiel für Maschinen oder Fahrzeuge. Außerdem soll es eine Sonderabschreibungsmöglichkeit für zwei Jahre geben, die besonders dem Maschinenbau hilft.

Pendlerpauschale
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Für die Jahre 2007 bis 2009 können auch Fahrtkosten zur Arbeit für die ersten 20 km wie Werbungskosten abgezogen werden. Alle neu ergehenden Steuerbescheide werden dem Rechnung tragen. Alle Bescheide, die unter Berücksichtigung der gekürzten Pauschale vorläufig ergangen sind, werden von den Finanzämtern geändert, soweit sich das Urteil steuerlich auswirkt.

Höhere Freigrenzen für Reisemitbringsel
Ab dem 1. Dezember 2008 wurden die Freigrenzen für Reisemitbringsel aus dem Ausland deutlich erhöht: Wer mit dem Flugzeug oder Schiff einreist, darf Waren für den persönlichen Bedarf, für Familienangehörige oder als Geschenk im Wert bis zu 430 Euro mitbringen. Für die Einreise auf anderen Verkehrswegen gilt eine Freimenge von 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren bleibt es bei der bisherigen Grenze von 175 Euro.

(Quelle: Bundesregierung)
(Foto: geralt;PIXELIO)

 

» Zur Startseite von Finanzen Markt & Meinungen