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Börsenbrief Investment24 von Bernd M. Otto kämpft gegen Amitelo

Bäch b. Zürich, 27.08.2008 14:25 Uhr (redaktion)

Wie der Investmentbrief aus der Schweiz mitteilt, hat der Telekommunikationsdienstleister Amitelo AG einen sogenannten Reverse Split ohne Aktionärsbeschluss durchgeführt und soll demnach gegen das Börsenrecht verstoßen haben.

Weiterhin heißt es in der Pressemitteilung:
"Nach einer Analyse der Investment24 AG hat das bereits im Frühjahr 2007 in die Schlagzeilen gekommene Unternehmen einen Reverse Split durchgeführt, ohne dass ein wirksamer Aktionärsbeschluss vorgelegen hatte. In der Nacht von Sonntag, den 17.8.08, auf Montag, den 18.8.08, wurden 100 Aktien der hauptsächlich an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten Amitelo AG ohne Zustimmung der Mehrheit der Aktionäre zu einer Aktie zusammengelegt. Damit verstößt Amitelo gegen geltendes Schweizer Obligationsrecht und Deutsches Aktienrecht. Eine außerordentliche Generalversammlung zur Abstimmung dieser Maßnahme durch die Aktionäre findet erst am 5.9.08 statt."

Die Meldung zum Reverse Split wurde der Deutschen Börse so kurzfristig zwischen dem 15. und 18.8.08 zugestellt, dass einige Banken keine Chance mehr hatten, die Aktiendaten entsprechend anzupassen. So kam es zu Fällen, dass ein Kunde, der am 15.8.08 von Amitelo 100.000 Aktien besessen hatte – zu einem Kurs von 0,03 EUR pro Aktie – am Montag, den 18.8.08, noch immer 100.000 Aktien besaß, allerdings zum Kurs von 3,00 EUR pro Aktie. Erfreut von der Wertsteigerung, hatten Kunden die Aktien komplett verkauft, zum Schaden der Banken, die nun ungewollt einen Negativbestand an Aktien verzeichneten.

Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFIN) ermittelt bereits, entsprechende Anzeigen hatte die Investment24 AG gestellt.

(Quelle: Investment24 Pressemitteilung)

 

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