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Bundesregierung ändert Regelung für Versicherungen bei der Abgeltungsteuer

Berlin, 26.08.2008 09:32 Uhr (redaktion)

Demnach können Sparer der Abgeltungssteuer nicht entgehen, wenn sie ihre Vermögensanlage als Versicherung tarnen.

Auch eine Renten- oder Kapital-Lebensversicherung ohne ausreichenden Todesfallschutz sei abgeltungssteuerpflichtig. Das gelte auch für bereits abgeschlossene Verträge.

Der Fiskus wolle nur Versicherungen schonen, die Risiken im üblichen Umfang abdecken.

Das interne Schreiben des Bundesfinanzministeriums ist laut FTD eine Reaktion auf Werbe-Angebote von Vermittlern und Beratern. Diese hätten Lebensversicherungen als legalen Ausweg von der Abgeltungssteuer angepriesen.

Das Argument der Vermittler und Bankberater: Die angesammelten Erträge blieben bis zur Fälligkeit steuerlich unbelastet. Außerdem gebe es besondere Vorteile gegenüber Fonds-Sparplänen.

Das Bundesfinanzministerium habe damit eine weitere Sparstrategie ausgehebelt, die auf geltenden Gesetzen beruht hat.

(Quelle: MittelstandDirekt)

 

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