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Versicherung pleite - was passiert mit den eingezahlten Prämien?

Berlin, 25.08.2008 14:48 Uhr (redaktion)

Anleger investieren zur Altersvorsorge gerne auch in Lebensversicheurngen. Ein Sicherungsfonds der Versicherungen greift im Falle einer Pleite des Versicherten ein.

Durch Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 15. Dezember 2004 hat der Gesetzgeber die Errichtung eines Sicherungsfonds für die Lebensversicherer rechtlich vorgeschrieben. Dieser Sicherungsfonds dient dem Schutz der Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstigen aus dem Lebensversicherungsvertrag begünstigten Personen.

Die Protektor Lebensversicherungs-AG ist die Sicherungseinrichtung für die Lebensversicherer in Deutschland. Protektor ist ein Unternehmen zum Schutz der Versicherten. Die Sicherungseinrichtung schützt Versicherte vor den Folgen der Insolvenz eines Lebensversicherers: Verträge werden fortgeführt; die Leistungen für die Altersvorsorge und der Risikoschutz bleiben erhalten, ebenso die bereits gewährten Gewinnbeteiligungen.

Protektor handelt auf der Grundlage der Satzung. Danach ist es Aufgabe der Gesellschaft, Versicherungsbestände Not leidender Lebensversicherungsgesellschaften zu sanieren. Protektor übernimmt dazu die Verträge eines angeschlagenen Unternehmens, saniert den Kapitalanlagebestand, verwaltet die übernommenen Versicherungsbestände und überträgt diese ganz oder teilweise weiter. Die Sanierung eines insolventen Unternehmens findet nicht statt.

Hier erfahren sie mehr zur Geschichte der Gesellschaft

 

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