Finanzen Markt & Meinungen Startseite

 

Neuerungen bei der Verbraucherkreditrichtlinie - Meinung des vzbv

Berlin, 22.08.2008 08:37 Uhr (redaktion)

Wesentliche Neuerungen bei Widerrufsrecht, Verbraucherkrediten und Zahlungsdienstleistungen im BGB.
Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zum Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie.

Mit dem Referentenentwurf zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht liegt ein mit Spannung erwarteter Entwurf vor, der grundlegende und weitreichende Änderungen der Rechtslage für die Verbraucher mit sich bringt.

Dabei werden die Belange der Verbraucher jedoch oftmals außer Acht gelassen. Diese brauchen ein einfaches, verständliches und effektives Widerrufsrecht, um am Ende nicht auf Waren sitzen zu bleiben, die sie gar nicht mehr wollen. Ausserdem benötigt ein Verbraucher, der bei einer Bank einen Kredit aufnimmt, besonderen Schutz vor Übervorteilung und Verschuldung. Diesbezüglich nutzt der vorliegende Entwurf aber noch nicht alle bestehenden Spielräume aus der Richtlinie, um ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten.

Besonders zu beachten sind auch die zahlreichen Gefahren, der sich die Verbraucher etwa beim online Banking oder durch die Ausspähung ihrer PIN und TAN aussetzen. Diesbezüglich fordern wir in unserer Stellungnahme, dass Banken in die Pflicht genommen werden, um ein sichere und risikofreie Zahlungsdienstleistungen anzubieten.

 
Der Verbraucherzentrale Bundesverband kommentiert dieses Verfahren in der Stellungnahme in drei Teilen. Zuerst hinsichtlich des Widerrufs- und Rückgaberechts bei Verbraucherverträgen (A), dann hinsichtlich der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (B) und schließlich bezüglich der Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie (C). Die jeweiligen Teile beinhalten Zusammenfassungen mit der Aufzählung der wichtigsten Positionen und Anregungen an das Bundesministerium der Justiz.

Im Bereich des Widerrufs- und Rückgaberechts bei Verbraucherverträgen werden durch den neuen Gesetzesentwurf im Wesentlichen die Interessen der anbietenden Wirtschaft bei der Angleichung der Widerrufsfrist für Internetauktionen (Ebayfälle) und der Überführung der Musterbelehrung in dem Referentenentwurf zum Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB-RefE) zur Lösung der Abmahnproblematik berücksichtigt. Außer Acht gelassen werden die Interessen der Verbraucher an einer sachgerechten Ausgestaltung des Widerrufsrechts, einer kurzen und verständlichen Widerrufsbelehrung sowie dem erforderlichen gerichtlichen Schutz vor irreführenden Belehrungen.

Im Bereich der Finanzdienstleistungen ist sich der Verbraucherzentrale Bundesverband bewusst, dass durch das Ziel der Vollharmonisierung für den Gesetzgeber lediglich begrenzter Spielraum bei der Umsetzung der Verbraucherkredit- und Zahlungsdiensterichtlinie besteht. Um ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten, müssen die bestehenden Spielräume jedoch effektiver genutzt werden.

Bezüglich der Zahlungsdiensterichtlinie gibt es eine Reihe von Verschlechterungen zu beklagen. Besonders gravierend ist die Wirkung im Zusammenspiel der neuen Regelungen: Zum einen wird der Widerruf von Zahlungsaufträgen auch bei sofort erkannten Fehlern fast unmöglich, zum anderen ist aber nur noch die Kontonummer alleiniges Kriterium "richtiger" Buchungen. Dies steht im Gegensatz zur Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs, der diesen Angaben den nötigen Schutz vor der Gefahr einer Verwechslung abgesprochen hat. Die Verwechslungsgefahr wird durch die überlangen, neuen Kontonummern verstärkt, die dann für Zahlungsvorgänge vom Zahlungsdienstanbieter verlangt werden. Der Verbraucher macht schneller Fehler, kann sie aber nicht mehr unbürokratisch beseitigen.

Die gesamte Stellungnahme können hier sie als pdf-downloaden

 

» Zur Startseite von Finanzen Markt & Meinungen