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BDU-Meinung zum aktuellen Thema Adressdatenhandel

Bonn, 21.08.2008 14:36 Uhr (redaktion)

Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. befürwortet eine wirksame Sanktionierung von illegalen Datenhändlern. Gleichzeitig warnt der BDU davor, über das Ziel hinauszuschießen.

Die Möglichkeiten der Unternehmen, Informationen zu Kundeninteressen zu speichern und ihre Kunden auf direktem Weg mit Informationen zu versorgen, müssten erhalten bleiben.

Dazu sagte Ralf Strehlau, Vorsitzender des BDU-Fachverbandes Management + Marketing, heute in Bonn. „Datendiebstahl ist in Deutschland sicherlich zu lange als Kavaliersdelikt behandelt worden. Illegaler Datenhandel muss sanktioniert werden. Gleichzeitig muss aber das Recht der Verbraucher auf Information erhalten bleiben.“

Man könne nicht auf der einen Seite beklagen, dass der private Konsum in Deutschland zu wenig zur Konjunktur beitrage und auf der anderen Seite der Wirtschaft und Industrie zu enge Fesseln anlegen, um Zielgruppen genau auf ihre Produkte und Dienstleistungen hinzuweisen. In der jetzigen Diskussion sei daher Augenmaß gefragt. Den Unternehmen rät Strehlau angesichts der aktuellen Fälle des Datenmissbrauchs, ihre Sicherheitsanstrengungen zu verstärken.

 

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