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Gesetzlicher Schutz deutscher Firmen vor ausländischen Investoren soll kommen

Berlin, 11.08.2008 13:55 Uhr (redaktion)

Die Kabinettsbefassung sei für den 20. August geplant, bestätigte am Montag eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums, das bei dem Vorhaben die Federführung hat.

Wann das Gesetz in Kraft trete, könne derzeit nicht gesagt werden. Die "Financial Times Deutschland" hatte berichtet, dies sei noch für dieses Jahr vorgesehen.

Die Wirtschaft, aus der ursprünglich selbst Überlegungen für das Vorhaben angestoßen worden waren, steht dem Gesetzesvorhaben überwiegend kritisch bis ablehnend gegenüber. Das war bei einer Anhörung zur geplanten Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) am Donnerstag erneut deutlich geworden. Die Verbände hatten beklagt, das neue Gesetz drohe dem Wirtschaftsstandort Deutschland zu schaden. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, jeden Anschein zu vermeiden, als wolle sich der Exportweltmeister Deutschland stärker gegen ausländische Investoren abschotten. Die Regierung hatte dagegen versichert, Deutschland bleibe offen für Investoren. Es gehe um eine Handlungsoption für Ausnahmefälle.

Mit der Gesetzesänderung will sich die Regierung ein Instrument schaffen, um Engagements von Investoren aus außer-europäischen Ländern von mehr als 25 Prozent in deutschen Firmen untersagen zu können. Entscheidendes Kriterium für einen Eingriff soll sein, ob durch die Investition die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland beeinträchtigt würde.

(Thomson Reuters)
(Foto: pixelio;Tidus9)

 

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