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Haftungsrisiko für Finanzberater - bAV und Gesellschafter-Geschäftsführer

Freiburg, 05.08.2008 09:25 Uhr (redaktion)

Die steuerlichen Rahmenbedingungen für die bAV eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft haben sich in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert. Berater, die darauf nicht hinweisen, haben ein massives Haftungsproblem berichtet der Haufe Verlag.

Das bekannte Haftungsproblem im Zusammenhang mit der Kürzung des Vorwegabzugs der Vorsorgeaufwendungen durch bAV des GGF hat durch das Jahressteuergesetz 2008 eine völlig neue Dimension bekommen. Alte (Kürzung Vorwegabzug) und neue Rechtslage (Kürzung des Höchstbetrages der Vorsorgeaufwendungen) kombinieren und kumulieren sich aufgrund der Günstigerprüfung und sind daher extrem schwer erkenn- und einschätzbar.

Die daraus resultierenden Negativwirkungen können ein Vielfaches der früheren Kürzung des Vorwegabzugs betragen, sodass die Einrichtung oder Fortführung der bAV des GGF im Einzelfall die genau falsche Entscheidung sein kann. Selbst ein Fachmann auf diesem Gebiet könne unmöglich alle vorhandenen Facetten beherrschen, so das Institut für Vorsorge und Finanzplanung, Altenstadt.

Jeder Einzelfall sei anders, zumal auch die Situation des Ehegatten Einfluss habe. Unklar sei immer, ob es zur Kürzung nach alter und/oder neuer Rechtslage kommt und, wenn ja, wie sich diese auswirkt.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat unter der fachlichen Leitung von Prof. Thomas Dommermuth zu dem Thema einen Vorsorgeaufwendungen-Rechner entwickelt, der den Berater einfach und spielerisch durch jenen Dschungel führt und ihm für jedes Jahr bis zum Rentenbeginn des GGF die steuerlichen Wirkungen aufzeigt.

Der Rechner kann nach Angaben des Instituts für den geplanten Neubau von bAV des GGF genauso genutzt werden wie für die Überprüfung bestehender Versorgung. Er kann direkt beim Institut für Vorsorge und Finanzplanung heruntergeladen und für 10 Tage kostenfrei getestet werden.

 

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