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Hätten Sie es gewußt? Fragen zum Einbürgerungstest

Berlin, 04.08.2008 15:18 Uhr (redaktion)

Das Bundesministerium des Innern hat den Fragenkatalog zum Einbürgerungstest veröffentlicht. Ab September müssen Einbürgerungswillige in einem Test Kenntnisse über Deutschland nachweisen. Dazu sind Deutschkenntnisse notwendige Voraussetzung. Machen sie doch mal mit...

Vom Einbürgerungstest befreit sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Zudem brauchen Behinderte und Menschen, deren Krankheit den Test unmöglich macht, diesen Test nicht durchzuführen. Auch ein deutscher Schulabschluss (Hauptschule oder höher) genügt als Nachweis über die Kenntnisse der deutschen Lebensverhältnisse. Nähere Auskünfte geben die Stadt- oder Kreisverwaltungen.

Wie sieht so ein Test aus?
Der Einbürgerungstest ist ein reiner Wissenstest in Multiple-Choice-Form. Dabei ist ein Fragebogen mit 33 Fragen zu beantworten. Voraussetzung sind Kenntnisse der deutschen Sprache, die das Sprachniveau B 1 vorgibt (Das Sprachniveau B1 bedeutet die erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung. Lernende, die dieses Niveau erreicht haben, verstehen das Wichtigste, wenn einfache Sprache verwendet wird. Sie können außerdem über vertraute Themen sprechen, wie Schule und Arbeit sowie über Erfahrungen, Ereignisse, Träume und Wünsche).


 

Der Test dauert 60 Minuten. Wer 17 Fragen richtig ankreuzt, hat bestanden. Der Test kann aber auch wiederholt werden.


 

Die vom Bundesinnenministerium für den bundeseinheitlichen Einbürgerungstest zugelassenen Prüfungsfragebögen werden nicht bekannt gegeben. Doch werden alle Fragen, die im Einbürgerungstest gestellt werden können, als Gesamtfragenkatalog von 310 Fragen veröffentlicht.

Den Gesamtfragekatalog können sie hier kostenlos downloaden (pdf-Datei ca. 2,5 MB)

Darüber hinaus sind je nach Bundesland weitere Fragen zu beantworten.

(Bild: pixelio;geralt)

 

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