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Unterhaltsansprüche sind nun auch europaweit einklagbar

Berlin/Brüssel, 06.06.2008 15:09 Uhr (redaktion)

Die Justizministerinnen und -minister der Europäischen Union haben heute Leitlinien für eine europäische Verordnung zur besseren Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in Europa beschlossen. Noch bis Ende 2008 sollen die Arbeiten an dieser Verordnung abgeschlossen werden.

„Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen wird für Kinder und andere Unterhaltsberechtigte deutlich einfacher. Künftig können sie ihre Unterhaltsschuldner auch hinter Staatsgrenzen aufspüren und zur Zahlung ihrer Unterhaltsschulden veranlassen“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

„In Europa sind wir noch ehrgeiziger. Die neue EG-Verordnung wird dafür sorgen, dass Urteile in der gesamten EU unmittelbar vollstreckt werden können. Das gilt nicht nur für Kinder, sondern auch für Ehegatten, Lebenspartner und andere, die auf ihren Unterhalt angewiesen sind. Das bisher erforderliche Zwischenverfahren entfällt. So kann beispielsweise eine deutsche Mutter in Zukunft einen französischen Gerichtsvollzieher direkt beauftragen, das deutsche Urteil auf Kindesunterhalt und ihren eigenen Unterhalt in Frankreich zu vollstrecken. Gerade für Kinder ist das ein großer Fortschritt. Sie sind besonders schwache Glieder unserer Gesellschaft und benötigen Hilfe, wenn sie ihre Unterhaltsansprüche im Ausland verfolgen und durchsetzen wollen“, betonte Zypries.

Die Europäische Kommission hatte im Dezember 2005 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der Regelungen für die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen enthält. Der Rat hat sich jetzt auf die folgenden Leitlinien für diese Verordnung geeinigt:

Für das Vereinigte Königreich sind Sonderregelungen vorgesehen. Großbritannien nimmt an der Vereinheitlichung der Regeln zum Internationalen Privatrecht nicht teil. Daher werden Urteile aus Großbritannien in den übrigen Mitgliedstaaten der EU sowie umgekehrt nicht ohne eine Zwischenprüfung vollstreckbar sein. Insoweit bleibt es bei der bestehenden Rechtslage.

(Quelle: Bundesminister der Justiz)

 

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